Verkaufsstelle & Preis
Reguläre Verkaufsstelle: Landfuxx, Schlitzer Str. 25, 36272 Niederaula –
Tel.: 06625/3123 (übliche Geschäftszeiten).
Preise & Gültigkeit
Die Tageskarte ist nur für die Fulda gültig.
| Gastkarte | Gültigkeit | Preis | Gewässer |
|---|---|---|---|
| Tageskarte | 1 Kalendertag | 10,00 € | Fulda |
Stand: aktuell bekannte Angaben. Änderungen vorbehalten; maßgeblich sind die Hinweise auf dem Erlaubnisschein und in den Aushängen der Verkaufsstelle.
Voraussetzungen für Gastangler
- Gültiger staatlicher Fischereischein und Erlaubnisschein sind mitzuführen
- Einhaltung von Schonzeiten & Mindestmaßen (siehe Tabelle unten)
- Respektvoller Umgang mit Fisch,Natur und Mitanglern
Die Fischerei geschieht auf eigenes Risiko. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung. Für entstandene Schäden oder Übertretungen ist der Angler selbst verantwortlich.
Angelregeln
- Es darf mit zwei Handangeln gefischt werden – davon jedoch nur mit einer auf Raubfisch.
- Das Angeln auf Raubfische (mit totem Köderfisch, Fischteilen oder Kunstködern) ist nur vom 01. Juni bis 30. November gestattet.
- Der lebende Köderfisch ist verboten.
- Während des Spinn-/Kunstköderangelns darf keine zweite Handangel im Wasser verbleiben.
- Nach dem Fang eines Hechts oder Zanders ist das Raubfischangeln einzustellen.
- Untermaßige Fische sind sofort schonend zurückzusetzen.
- Das Angeln vom Boot ist verboten.
- Das Anfüttern in beschränktem Umfang unmittelbar vor und während des Angelns ist gestattet.
Verhaltensregeln am Gewässer
- Das Befahren von Wiesen (auch im gemähten Zustand) ist verboten. Für die Zufahrt sind ausschließlich öffentliche Wege zu nutzen.
- Fahrzeuge sind so abzustellen, dass sie niemanden behindern.
- Das Campen am Wasser ist verboten.
- Den Kontrollorganen (Polizei, Fischereiaufsicht) sind Fischerei- und Erlaubnisschein auf Verlangen auszuhändigen. Die Überprüfung von Fanggeräten und Fischbehältern ist zu gestatten.
Mindestmaße
Andere gesetzliche Mindestmaße und Schonzeiten sind unbedingt einzuhalten.
| Fischart | Mindestmaß | Fischart | Mindestmaß |
|---|---|---|---|
| Karpfen | 45 cm | Schleie | 25 cm |
| Barbe | 38 cm | Forelle | 30 cm |
| Aal | 50 cm | Barsch | 20 cm |
| Äsche | 30 cm | Rotauge | 20 cm |
| Rotfeder | 20 cm | Wels | Alle entnehmen |
| Hecht * | 60 cm | Zander * | 50 cm |
* Raubfischfang ist nur vom 01.06. bis 30.11. gestattet. Nach dem Fang eines Hechts oder Zanders ist das Raubfischangeln einzustellen.
Informationen für Jugendliche
10–16 Jahre: Jugendfischereischein (Bürgerbüro der Marktgemeinde Niederaula). Angeln nur in Begleitung eines mindestens 18-jährigen Fischereischeininhabers.
Ab 14 Jahren: Regulärer Fischereischein möglich, wenn die
Fischerprüfung abgelegt wurde.
Ab 16 Jahren: Nachweis der abgelegten Fischerprüfung erforderlich.
Unser Verein hat eine Jugendgruppe – bei Interesse erteilt der Vorstand gerne Auskunft zu Terminen und Teilnahme.
FAQ – Häufige Fragen
Wo bekomme ich Gastkarten?
Landfuxx Niederaula (Schlitzer Str. 25, Tel. 06625/3123).
Was kostet die Tageskarte und wo gilt sie?
Die Tageskarte kostet derzeit 10 € und gilt ausschließlich für die Fulda.
Welche Unterlagen brauche ich?
Gültiger staatlicher Fischereischein und Erlaubnisschein – beide sind mitzuführen. Die vollständigen Angelregeln, Mindestmaße und Verhaltensregeln sind weiter oben auf dieser Seite aufgeführt.
Dürfen Jugendliche angeln?
Ja, mit Jugendfischereischein (10–16) und in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Ab 14 mit bestandener Prüfung regulärer Fischereischein möglich; ab 16 ist der Prüfungsnachweis Pflicht.