Verkauf & Preis
Die Tageskarte ist aktuell ausschließlich online erhältlich:
- Online: jederzeit über hejfish.com – direkt aufs Smartphone.
- Vor Ort: Im Landfuxx können keine Gastkarten mehr gekauft werden. Wir arbeiten an einer Lösung, Gastkarten künftig auch vor Ort zu erwerben.
Preise & Gültigkeit
Die Tageskarte ist nur für die Fulda gültig.
| Gastkarte | Gültigkeit | Preis | Gewässer |
|---|---|---|---|
| Tageskarte | 1 Kalendertag | 13,00 € zzgl. hejfish-Gebühr | Fulda |
Stand: aktuell bekannte Angaben. Änderungen vorbehalten; maßgeblich sind die Hinweise auf dem Erlaubnisschein und in den Aushängen am Gewässer.
Voraussetzungen für Gastangler
- Gültiger staatlicher Fischereischein und Erlaubnisschein sind mitzuführen
- Einhaltung von Schonzeiten, Entnahmefenstern & Tagesfanglimits (siehe unten)
- Respektvoller Umgang mit Fisch,Natur und Mitanglern
Die Fischerei geschieht auf eigenes Risiko. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung. Für entstandene Schäden oder Übertretungen ist der Angler selbst verantwortlich.
Angelregeln
- Es darf mit maximal zwei Handangeln gefischt werden – davon darf höchstens eine Angel auf Raubfisch eingesetzt werden.
- Das Angeln auf Raubfische mit totem Köderfisch, Fischteilen oder Kunstködern ist nur vom 01. Juni bis 30. November gestattet.
- Das Fliegenfischen mit künstlicher Fliege fällt nicht unter dieses vereinsinterne Kunstköderverbot.
- Der lebende Köderfisch ist verboten.
- Während des Spinn- beziehungsweise Kunstköderangelns darf keine zweite Handangel im Wasser verbleiben.
- Das Angeln vom Boot ist nicht gestattet.
- Das Anfüttern ist in beschränktem Umfang unmittelbar vor und während des Angelns erlaubt.
Tagesfanglimits
- Hecht oder Zander: insgesamt 1 Fisch pro Angeltag
- Forelle: maximal 3 Fische pro Angeltag
- Äsche: maximal 3 Fische pro Angeltag
- Karpfen: maximal 1 Fisch pro Angeltag
- Aal: maximal 3 Fische pro Angeltag
Nach der Entnahme eines Hechts oder Zanders ist das weitere gezielte Raubfischangeln für diesen Angeltag einzustellen.
Fangfenster und Entnahmemaße in Hessen
In Hessen gelten für verschiedene Fischarten sogenannte Fangfenster. Dabei gibt es neben einer unteren auch eine obere Entnahmegrenze.
Fische dürfen nur entnommen werden, wenn ihre Länge innerhalb des vorgeschriebenen Entnahmefensters liegt. Kleinere und größere Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
| Fischart | Schonzeit | Entnahmemaß |
|---|---|---|
| Aal | 15.9.–1.3. | 50–70 cm |
| Äsche | 1.3.–15.5. | 30–45 cm |
| Barbe | 1.5.–30.6. | 40–60 cm |
| Barsch | – | ab 25 cm |
| Forelle (Bach-, Meer-, Seeforelle) | 1.10.–31.3. | 25–60 cm |
| Hecht | 1.12.–31.5. (vereinsintern) | 50–90 cm |
| Karpfen (Wildform) | 15.3.–31.5. | 45–60 cm |
| Moderlieschen | 1.5.–30.6. | – |
| Nase | 15.3.–30.4. | 25–40 cm |
| Rotauge | – | ab 20 cm |
| Rotfeder | 15.3.–31.5. | 20–30 cm |
| Schleie | 1.5.–30.6. | 25–45 cm |
| Wels | – | Alle entnehmen |
| Zander | 1.12.–31.5. (vereinsintern) | ab 50 cm |
Die Regenbogenforelle fällt nicht unter den Begriff Atlantische Forelle und darf nach den Vereinsregeln entnommen werden.
Zusätzlich sind unsere vereinsinternen Tagesfanglimits und die Regeln zum Raubfischangeln (siehe oben) zu beachten.
Die vollständigen und jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen findest du in der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV).
Wels
Gefangene Welse sind zu entnehmen.
Damit möchte der Verein einer übermäßigen Ausbreitung des Welsbestandes entgegenwirken und mögliche Auswirkungen auf andere Fischarten im Gewässer begrenzen.
Verhaltensregeln am Gewässer
- Das Befahren von Wiesen (auch im gemähten Zustand) ist verboten. Für die Zufahrt sind ausschließlich öffentliche Wege zu nutzen.
- Fahrzeuge sind so abzustellen, dass sie niemanden behindern.
- Das Campen am Wasser ist verboten.
- Den Kontrollorganen (Polizei, Fischereiaufsicht) sind Fischerei- und Erlaubnisschein auf Verlangen auszuhändigen. Die Überprüfung von Fanggeräten und Fischbehältern ist zu gestatten.
Informationen für Jugendliche
10–16 Jahre: Jugendfischereischein (Bürgerbüro der Marktgemeinde Niederaula). Angeln nur in Begleitung eines mindestens 18-jährigen Fischereischeininhabers.
Ab 14 Jahren: Regulärer Fischereischein möglich, wenn die
Fischerprüfung abgelegt wurde.
Ab 16 Jahren: Nachweis der abgelegten Fischerprüfung erforderlich.
Unser Verein hat eine Jugendgruppe – bei Interesse erteilt der Vorstand gerne Auskunft zu Terminen und Teilnahme.
FAQ – Häufige Fragen
Kann ich die Gastkarte online kaufen?
Ja – über hejfish.com ist die Tageskarte rund um die Uhr per Smartphone erhältlich.
Kann ich Gastkarten auch vor Ort kaufen?
Aktuell nicht. Der Verkauf im Landfuxx ist nicht mehr möglich; Gastkarten gibt es derzeit ausschließlich über hejfish. Wir arbeiten an einer Lösung, Gastkarten künftig auch vor Ort zu erwerben.
Was kostet die Tageskarte und wo gilt sie?
Die Tageskarte kostet derzeit 13 € zzgl. hejfish-Gebühr und gilt ausschließlich für die Fulda.
Welche Unterlagen brauche ich?
Gültiger staatlicher Fischereischein und Erlaubnisschein – beide sind mitzuführen. Die vollständigen Angelregeln, Tagesfanglimits, Entnahmemaße und Verhaltensregeln sind weiter oben auf dieser Seite aufgeführt.
Welche Fische darf ich entnehmen?
Nur Fische innerhalb des vorgeschriebenen Entnahmefensters; kleinere und größere Fische sind schonend zurückzusetzen. Zusätzlich gelten die Schonzeiten und unsere Tagesfanglimits. Gefangene Welse sind zu entnehmen. Alle Details stehen in den Abschnitten Tagesfanglimits und Fangfenster weiter oben.
Dürfen Jugendliche angeln?
Ja, mit Jugendfischereischein (10–16) und in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers. Ab 14 mit bestandener Prüfung regulärer Fischereischein möglich; ab 16 ist der Prüfungsnachweis Pflicht.